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Notariell beglaubigte und vereidigte Übersetzungen - durch sog. Gerichtsdolmetscher oder Urkundenübersetzer - sind Übersetzungen, die rechtsgültig und mit dem Original identisch sind, wofür ein Gerichtsdolmetscher/Urkundenübersetzer für die jeweilige Sprache bürgt. Durch Gerichtsdolmetscher beglaubigte Übersetzungen schließen folgendes mit ein: - Übersetzungen persönlicher Dokumente (Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Zensurabschriften, Beglaubigungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Kontostände auf der Bank usw.),
- Übersetzungen von juristischen und Gerichtsdokumenten (Aufenthaltsbescheinigungen oder Wohnsitzbescheinigungen, Koordinationsverträge, Klagen, Beschlüsse, Bescheide, Protokolle, Testberichte, Geschäftsordnungen, Präambeln usw.),
- Übersetzungen von Dokumentationen für Handelsgesellschaften (Auszug aus dem Handelsregister, Finanzberichte, Revisorenberichte, Handels- und Kaufverträge, Tender und Ausschreibungsdokumentationen usw.),
- Übersetzungen technischer Dokumentationen,
- Übersetzungen medizinischer und pharmazeutischer Dokumentationen,
- Übersetzungen weiterer Fachtexte, Akten, Zertifikate, Beschlüsse u.ä.
Das Verfahren über die Dokumentenübernahme und seine Aushändigung erfolgt nach Absprache mit dem Kunden, wie es ihm am besten entspricht. Im Dienstleistungsangebot unserer Firma ist auf Verlangen des Kunden auch eine mögliche Lieferung der übersetzten und beglaubigten Dokumente vorhergesehen (per Kurierdienst oder Nachnahmesendung).
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