Unter schriftlichen Übersetzungsleistungen versteht man Übersetzungen von Materialen und Dokumentationen, die keine Garantie für die Rechtsgültigkeit durch einen notariell beglaubigten Übersetzer (Gerichtsdolmetscher) erfordern. Zu diesen Unterlagen/Materialen gehören:
sowie weitere Inhalte, die übersetzt und dem internationalen Markt, einem breiten Auditorium oder einem Geschäftsumfeld angepasst werden sollen.
Sollte das Material in einer der elektronischen Formen zugänglich sein, können Sie es uns einfach als Anlage (Attachment) per E-Mail zusenden. Wenn es sich um eine größere Materialmenge handelt, die keine elektronische Form hat, kann die Übergabe per Lieferung oder Post erfolgen.
Nach ausgeführter Arbeit werden wir Ihnen die Übersetzung über ein von Ihnen gewünschtes Medium zusenden (E-Mail, FTP, Fax, Post oder Lieferung). Das gleiche gilt für das Aufzeichnungsformat, das übliche MS Office Formate, aber auch Adobe PDF/Pagemaker, QuarkExpress oder andere Formate mit einschließt. Ebenfalls bearbeiten Texte, die über Werkzeug aus dem Programmpakets OpenOffice geschrieben sind.
Die fertigen Übersetzungen entsprechen dem originalgetreuen Format, um die Korelation zwischen Original und Übersetzung augenscheinlich zu machen.